Total Diamond PS | Totilas | Gribaldi/T. |
Lominka | ||
Special Diva | Sir Donnerhall I | |
Die Minelli | ||
Feine Florenzia | Florenz | Florencio I |
Sandro Lady | ||
Reynella | Rotspon | |
La Albufera |
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Auktionsbedingungen
DSP-Hybrid-Fohlenauktion BIG CHANCE in Darmstadt-Kranichstein am 16.09.2023
A. Allgemeines
- Vertretergeschäft
Die Versteigerung der angebotenen Pferde erfolgt nach Maßgabe dieser Auktionsbedingungen. Veranstalter der Auktion ist die DSP Deutsches Sportpferd GmbH, Gewerbepark Wiedersbach 10–12, 91578 Leutershausen. Der Veranstalter verkauft die im Katalog und bzw. auf www.deutsches-sportpferd.de aufgeführten Fohlen im Namen der Beschicker (Vertretergeschäft). Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB, bei dem die angebotenen Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes (§§ 474 ff. BGB) finden keine Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Ansbach Erfüllungsort und maßgeblich für den Gerichtsstand.
- Beschaffenheitsmerkmale
Für die versteigerten Fohlen sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Angaben/Eigenschaften Inhalt einer vertraglich zugrunde gelegten Beschaffenheit:
Abstammung, Geschlecht, Farbe, Alter gem. Auktionskatalog
Die Texte zu den Fohlenvätern und -müttern sind sorgfältig recherchiert worden. Der Veranstalter trägt keine Haftung für die Korrektheit der Angaben.
- Gewährleistung und Verjährung
a) Der Eigentümer/Aussteller haftet ausschließlich für die Beschaffenheitsmerkmale gemäß A. Ziff. 2.
b) Eine Haftung des Veranstalters für eventuelle Sachmängelansprüche und Schadensersatzansprüche wird ausgeschlossen.
c) Zum Auktionszeitpunkt bereits bekannte Mängel werden im Untersuchungsprotokoll bzw. durch den Auktionator bekannt gegeben und sind dann Gegenstand der Auktionsbedingungen, genauso wie Abweichungen von den Angaben im Auktionskatalog.
d) Eine Reklamation ist schriftlich an den Verkäufer sowie zur Kenntnis an die DSP Deutsches Sportpferd GmbH zu richten. Im Falle einer Rückabwicklung werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen insbesondere auch eine Erstattung von Unterhaltungsaufwendungen.
e) Über die vereinbarte Beschaffenheit hinaus erfolgt der Verkauf der Pferde unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung des Eigentümers/Ausstellers und des Veranstalters.
f) Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zuschlag.
g) Von allen unter dem Abschnitt „Gewährleistung/Haftung“ enthaltenen Haftungsbeschränkungen einschließlich der Verjährungsregelungen werden Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen, ebenso die Haftung des Verkäufers/Veranstalters für sonstige Schäden, soweit die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen geruhen. - Veranstalterhaftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden trifft. Von den Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Von den Haftungsbeschränkungen ebenfalls ausgenommen ist die Haftung des Veranstalters für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
B. Versteigerung
- Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Der Auktionator gibt die Gebotsschritte vor bzw. nimmt die Gebote an. Der Meistbietende erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot gebunden.
- Das Anbieten der Pferde erfolgt in Euro, das Mindestangebot beträgt 4000 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Käufer, die über das Hybrid-Modul den Zuschlag erhalten, bekommen eine Bestätigungs-E-Mail.
- Der Mindestgebotschritt beträgt 250 Euro.
- Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind 6 % Auktionsgebühr und die beim jeweiligen Pferd angegebene Mehrwertsteuer zu entrichten.
Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis + Mwst. wie angegeben (0%, 9 % oder 19%)
+ 6 % Auktionsgebühr + 19 % MwSt.
= Kaufpreis
+ 2 % Versicherungspauschale zzgl. 19% Mehrwertsteuer
= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag - Bei Auslandseinkäufen ist ein zusätzliches Entgelt von 150,00 Euro zzgl. MwSt. für die Beschaffung der Exportpapiere fällig und zuzüglich zu dem obigen Rechenbeispiel zu zahlen.
- Versteigerte Pferde können nur auf Rechnung gekauft werden. Der Käufer erhält die Rechnung über den Auktionskauf per E-Mail zugestellt. Die Rechnung ist sofort fällig.
- Für jedes Fohlen besteht eine Versicherung in Höhe des Rechnungspreises (max. 25.000 Euro), maximal jedoch in Höhe des Kaufpreises für den Fall von Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit incl. unfallbedingter Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen.
Die Auszahlung erfolgt zu 80 % abzüglich eines eventuellen Verwertungserlöses an den Käufer. Der Versicherungsschutz wird gewährt ab Zuschlag und endet mit der Abnahme durch den Käufer (nach Ausladen des Fohlens am Käuferstall), spätestens zum Ende des laufenden Jahres. - Bei technischem Ausfall des Hybrid-Systems wird die Auktion im Ring vor Ort fort geführt.
C.Teilnahme über das Hybrid-Modul
- Der Teilnehmer muss sich auf der Internetseite https://dsp.hsr-auktion.de registrieren. Zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt ein Teilnahmevertrag zustande, dem diese Auktionsbedingungen ebenfalls zugrunde liegen und über die der Veranstalter als Vertreter die Pferde des Beschickers präsentiert und anbietet. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Nutzer für die Gebotsabgabe zu sperren und die Registrierung zu widerrufen. Jeder Teilnehmer kann nur über einen einzigen Account verfügen. Daher ist insbesondere eine erneute Registrierung für den Fall untersagt, dass bereits ein Account des Teilnehmers gesperrt wurde. Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen im Profil des Bieters gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden.
- Bei der Registrierung muss der Teilnehmer vollständige und korrekte persönliche Angaben machen. Insbesondere ist eine gültige Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnanschrift und ein Geburtsdatum mitzuteilen. Anzugeben ist auch, ob er als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB seine Gebote abgibt. Unrichtige Angaben berechtigen zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrages.
- Teilnehmer können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen müssen die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen z. B. Geschäftsführer oder Vorstände, mit vollständigem Namen, Adresse und Art der Vertretungsberechtigung nennen.
- Das Passwort kann vom Teilnehmer geändert werden, darf nicht an Dritte weitergegeben werden, muss vertraulich behandelt und gegen Missbrauch geschützt werden. Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die aus einem Missbrauch seines Passworts entstehen, wenn dieser den Missbrauch schuldhaft verursacht hat. Die Haftung umfasst auch die Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter. Bei Kenntnis des Teilnehmers vom Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten hat dieser den Veranstalter unverzüglich telefonisch zu unterrichten, damit der Zugang gesperrt werden kann.
- Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Veranstalter deaktiviert dann unverzüglich den Zugang mit dem dazugehörigen Passwort. Nicht abgeschlossene Auktionen, bei denen der Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, werden trotzdem bedingungsgemäß abgeschlossen.
- Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte können neben der IP -Adresse des Teilnehmers auch dessen Daten speichern und verarbeiten, wobei eine Weitergabe der Daten nur an den Verkäufer und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters gestattet ist.
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Pferd, auf das sie bieten, selbst oder durch einen Erfüllungsgehilfen zu besichtigen und den aktuellen tiermedizinischen Befundstatus einzusehen.
D. Auskunft zum Gesundheitszustand
Die zur Versteigerung kommenden Fohlen sind durch einen Tierarzt altersentsprechend klinisch untersucht worden. Über das Ergebnis der Untersuchung wurde jeweils ein Protokoll erstellt. Dieses ist auf der Auktionsseite einzusehen. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich das tierärztliche Untersuchungsprotokoll anzusehen, gegebenenfalls von einem Tierarzt seiner Wahl interpretieren zu lassen. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter, dass er den Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in das tierärztliche Protokoll zur Kenntnis genommen hat. Das tierärztliche Protokoll ist eine Beschreibung der gesundheitlichen Verfassung des in die Auktion eingestellten Fohlens, stellt aber keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des §434 ABS 1 S. 1 BGB dar. Weder der Veranstalter noch der Verkäufer/in kann verbindliche Aussagen über den Gesundheitszustand des Fohlens treffen. Das Protokoll des Tierarztes entfaltet keine Rechtswirkungen für die Parteien.
E. Abnahme und Gefahrenübergang
- Die Abnahme des Fohlens hat spätestens mit Vollendung des sechsten Lebensmonates am Wohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. Die Gefahr geht mit Ablauf von sechs Monaten nach dem Geburtstag des Fohlens auf den Käufer über.
- Eine frühere Abnahme ist zulässig, setzt aber das Einvernehmen mit dem Aussteller voraus. Bis zur Fälligkeit der Abnahmepflicht trägt der Aussteller das Risiko und die Kosten für die Unterhaltung einschließlich der Aufwendungen für Tierarzt und Hufpflege. Mit Ablauf des sechsten Lebensmonates treten die Folgen des Abnahmeverzuges ein, so dass der Käufer die Kosten für die Unterhaltung und sonstigen Aufwendungen zu tragen hat. Bei einem Zuschlag von 8500 Euro oder höher hat der Verkäufer das Fohlen national an den neuen Besitzer bzw. dessen Aufzuchtstätte auszuliefern.
- Über die Herausgabe des Pferdes wird ein Protokoll erstellt. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Käufer oder dessen Beauftragten endet die Pflicht auf Auslieferung des Fohlens an den Standort des Käufers. Der Verkäufer hat zur Übergabe für einen einwandfreien Pflegezustand insbesondere auch der Hufe sorge zu tragen. Das Fohlen ist entwurmt zu übergeben, der letzte Entwurmungstermin wird dem Käufer bei Übergabe mitgeteilt. Das Gebiss des Fohlens entspricht der Norm, sowie bei Hengstfohlen der Zustand der Hoden (sofern im Untersuchungsprotokoll bei Auktion nicht anders angegeben).
- Lehnt der Käufer die Abnahme des Fohlens wegen von ihm geltend gemachter Mängelansprüche ab, ist bezüglich der veterinärmedizinischen Bewertung die Beurteilung durch den Leiter der Klinik für Pferde der Universität Leipzig oder einen von ihm beauftragten Vertreter für Käufer und Verkäufer verbindlich. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Tierklinik trägt der Käufer, soweit sich seine Mängelrüge als unbegründet erweist, andernfalls der Verkäufer.
F. Widerrufsrecht
Für die Pferde, bei denen der Verkäufer als Unternehmer einzustufen ist, d.h. die Pferde, die mit einem Umsatzsteuersatz von 9 oder 19% gekennzeichnet sind, gilt im Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf ausschließlich unter Anwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, ein Widerrufsrecht binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Pferd in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat der Eigentümer/Beschicker alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, unverzüglich und spätestens 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Der Käufer hat das Pferd unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer den Veranstalter über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an den Verkäufer/Beschicker zurückzusenden oder zu übergeben.
Der Widerruf ist zu erklären gegenüber der DSP Deutsches Sportpferd GmbH, Gewerbepark Wiedersbach 10-12, 91578 Leutershausen.
E-Mail: info@deutsches-sportpferd.de Tel.: 09823 / 9242588
Fax: 09823 / 9242589
Für den Widerruf benutzen Sie bitte folgendes Muster:
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an o.g. Adresse oder E- Mail-Adresse zurück.
An: DSP Deutsches Sportpferd GmbH, Gewerbepark Wiedersbach 10-12, 91578 Leutershausen oder E-Mail: info@deutsches-sportpferd.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):
Bestellt am (*) /erhalten am (*)
__________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
__________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
__________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
__________________________________________________
Datum und Ort: ____________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
G. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame Regelung, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.
H.Vorrang der deutschen Fassung
Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
Veranstalter ist die DSP Deutsches Sportpferd GmbH. Sie verkauft die im Katalog bzw. auf der Website www.deutsches-sportpferd.de aufgeführten Pferde im Namen des Eigentümers/Beschickers als dessen Vertreter.
Mai 2023
Der Vater hat den Weltmeister Totilas zum Vater. Langbeiniges Hengstfohlen mit viel Abdruck aus dem Hinterbein. Aus der Großmutter Barbarossa v. Benetton Dream Dressurpferde L siegreich und Ballantines Rouge v. Benetton Dream Dressurpferde A erfolgreich. Die dritte Mutter, die selbst Reitpferde siegreich ist, der gekörte Edward Tudor Dressur M* erfolgreich, Rapsody v. Rotspon Dressur M** erfolgreich oder auch Rosella v. Rotspon Dressur M** erfolgreich. Aus dem Mutterstamm Fine Finesse v. Fabriano Dressur S*** erfolgreich oder auch die gekörten Lemon’s Darling v. Lemmon xx Dressur S* erfolgreich.
Stamm: Hannoveraner Stutenstamm 1192603 (Altmaid)
V: 50TT Schwerpunkt Dressur 8,05
M:
MM: 2 sporterfolgr. NK: Barbarossa 47 (v. Benetton Dream) DPF L siegr., Ballantines Rouge (v. Benetton Dream) DPF A erfolgr.
MMM: RPF siegr.; 1 gekörter Sohn: N.N. (v. Edward; Sport: Edward Tudor) RPF/DPF M siegr./DRE M* erfolgr.; 7 sporterfolgr. NK u.a.: Rapsody 17 (v. Rotspon) DPF A/DRE M* siegr./DRE M** erfolgr., Rosella 47 (v. Rotspon) DPF A/DRE L* siegr./DRE M** erfolgr., Bonny M 5 (v. Bonifatius) RPF/DPF A erfolgr., Don Romee 3 (v. Don Romanov) DPF L siegr./DRE L** erfolgr., La Digue 6 (v. Lissaro) RPF/DPF A/DRE A* erfolgr., Edonna (v. Edward) DPF A erfolgr.
gekörte Hengste: Feyburg (v. Werther), Tiamo Trocadero (v. Trapper) DRE GP erfolgr., Lemon’s Darling (v. Lemon xx) DRE S* erfolgr., Matador (v. Marconi), World Surprise (v. Worldly I) DRE S* erfolgr., Lukas (v. Lugano I)
erfolgr. Dressurpferde: Fine Finesse (v. Fabriano) DRE S*** erfolgr., Puck 11 (v. Pinturischio xx) DRE S* erfolgr., Donna Clara 54 (v. Dimaggio) DRE intern. IM I (CDIAm) erfolgr., Walk of Fame 34 (v. Worldly I) DRE IM I erfolgr., Feger 20 (v. Frühling) DRE IM I erfolgr.
erfolgr. Vielseitigkeitspferde: Morgendonner (v. Matchello K) Viels. intern. CIC2* erfolgr., Con Classic 2 (v. Concours Complet) Viels. intern. CCI3*-L erfolgr.