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v. /
ALTER 01.01.1970 (54-jährig)
FARBE
GESCHLECHT
MWST 0.0%
Easy Game/T. Gribaldi/T.
Evita XII/T.
Merle/T. Ravel/T.
Mazurka Magica/T.
Duella Donnerwetter
Ninette
Harmonie Hohenstein/T.
Pamina

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Bedingungen der Auktion der Mitteldeutschen Pferdemarketing GmbH

im Rahmen des Schaufenster der Besten zum CSI Neustadt (Dosse) vom 10. - 14.01.2024

I.  Allgemeines

Die MPM GmbH führt die Auktion als Präsenzveranstaltung in Neustadt (Dosse), Graf-Lindenau-Halle durch. Die Auktion wird zusätzlich über die Online-Plattform des Deutschen Sportpferdes https://dsp.hsr-auktion.de/und ihres Partners der DSP Vermarktung GmbH medial dargestellt, um Käufern, die von ihrer Möglichkeit der persönlichen Teilnahme während des Ausbietens keinen Gebrauch machen wollen, die Abgabe von Geboten zu ermöglichen.

 

Die MPM GmbH bietet die Pferde in Vertretung der Aussteller (Verkäufer) an. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) kommt zwischen dem Aussteller als Verkäufer und dem teilnehmenden Bieter als Käufer zustande. Auch der Online-Teilnehmer erkennt mit seiner Registration durch eine Anmeldung diese Auktionsbedingungen an. Die Auktionsbedingungen gelten ausschließlich.


 

Auch allen Vereinbarungen, die zwischen den Ausstellern der Pferde und den Bietern zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, liegen diese Auktionsbedingungen zugrunde.

Die Auktionsbedingungen gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist. Soweit Sonderreglungen für Verbraucher gelten, sind diese ausdrücklich nachfolgend beschrieben.

An sämtlichen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die für die Auktion verwendet werden, bestehen Eigentums- und Urheberrechte. Deshalb ist eine Benutzung durch Teilnehmer, Käufer oder Dritte ausgeschlossen.

 

II.  Teilnahme an der Auktion

Die MPM verkauft die im Katalog genannten Pferde im Namen des jeweils genannten Ausstellers auf dessen Rechnung (Agentur-/Vertretergeschäft) im Weg öffentlicher und öffentlich zugänglicher Versteigerung gem. §§ 312 g Abs.2 Zff. 10, 383 Abs. 3, 474 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Auktion wird von einem gem. § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer geleitet. Dieser bietet die Pferde aus und erteilt die Zuschläge. Alle Interessenten haben grundsätzlich die Möglichkeit, persönlich an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Dies gilt, bis das Eintrittskartenkontingent erschöpft ist. Außerdem können Gebote nach Anmeldung und Identifikation online oder telefonisch über einen vom Kaufinteressenten bevollmächtigten, in der Verkaufsveranstaltung persönlich anwesenden Bietvertreter abgegeben werden. Der Vertreter hat gegenüber der MPM zu erklären, in wessen Vollmacht er bietet. Interessenten, die sich entscheiden, online oder telefonisch zu bieten, sind verpflichtet, die sie interessierenden Pferde selbst oder durch ihren Bevollmächtigten persönlich zu besichtigen, ggf. zu erproben und die tierärztlichen Berichte einzusehen.

 

Das Verbrauchsgüterkaufrecht findet keine Anwendung. Deshalb dürfen die Verkäufer sowohl Haftungsbeschränkungen als auch Verjährungserleichterungen vereinbaren. Davon machen sie in diesen Auktionsbedingungen nachstehend Gebrauch.

 

1. Wollen ein Bietinteressent oder sein Vertreter nicht persönlich, sondern online an der Auktion direkt teilnehmen, ohne die Gebote über einen persönlich anwesenden Bietvertreter abzugeben, müssen sie sich auf der Internetseite https://dsp.hsr-auktion.de/ als Teilnehmer registrieren. Zwischen der MPM und dem Teilnehmer kommt ein Teilnahmevertrag zustande, dem diese Auktionsbedingungen ebenfalls zugrunde liegen und über die der Veranstalter als Vertreter die Pferde der Aussteller präsentiert und anbietet. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Die MPM behält sich das Recht vor, einen Nutzer für die Gebotsabgabe zu sperren und die Registrierung zu widerrufen. Jeder Teilnehmer kann nur über einen einzigen Account verfügen.

Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen im Profil des Bieters gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Fall erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden.

2. Bei der Registrierung muss der Teilnehmer vollständige und korrekte persönliche Angaben machen. Anzugeben ist auch, ob er als Verbraucher im Sinn des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinn des § 14 BGB seine Gebote abgibt.

Unrichtige Angaben berechtigen zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrages.

3. Teilnehmer können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen müssen die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen (gesetzliche Vertreter) z. B. Geschäftsführer oder Vorstände, mit vollständigem Namen, Adresse und Art der Vertretungsberechtigung nennen.

4. Das Passwort kann vom Teilnehmer geändert werden, darf nicht an Dritte weitergegeben werden, muss vertraulich behandelt und gegen Missbrauch geschützt werden. Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die aus einem Missbrauch seines Passworts entstehen, wenn dieser den Missbrauch schuldhaft verursacht hat. Die Haftung umfasst auch die Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter. Bei Kenntnis des Teilnehmers vom Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten hat dieser den Veranstalter unverzüglich telefonisch zu unterrichten, damit der Zugang gesperrt werden kann.

5. Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Veranstalter deaktiviert dann unverzüglich den Zugang mit dem dazugehörigen Passwort. Nicht abgeschlossene Auktionen, bei denen der Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, werden trotzdem bedingungsgemäß abgeschlossen.

6. Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte können neben der IP-Adresse des Teilnehmers auch dessen Daten speichern und verarbeiten, wobei eine Weitergabe der Daten nur an den Verkäufer und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters gestattet ist.

7. Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Pferd, auf das sie bieten, selbst oder durch einen Erfüllungsgehilfen zu besichtigen, zu erproben und den aktuellen tiermedizinischen Befundstatus bei einem der Auktionstierärzte zu erfragen. Während der Geltung infektionsschutzrechtlicher Beschränkungen müssen die Teilnehmer ihre Besichtigung beim Auktionsleiter anmelden.

8. Alle Geldbeträge beziehen sich auf die Eurowährung (€). Der Startpreis eines gekörten Hengstes beträgt als Mindestpreis 10.000,00 Euro und der eines nichtgekörten Hengstes 8.000,00 Euro. Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Die Bietungsschritte betragen 250,00 Euro bis 10.000,00 Euro, darüber hinaus 500,00 Euro und werden vom System vorgegeben.

 

III.  Angaben zu den Tieren

1. Ein Verzeichnis der Pferde kann auf der Internetseite des Veranstalters (https://dsp.hsr-auktion.de/) aufgerufen werden. Das Verzeichnis enthält folgende Angaben zu dem jeweiligen Pferd:

Pferdename, Geschlecht, Geburtsjahr, Farbe, Abstammung.

Etwaige Bilder und Videos stellen keine Willenserklärung, sondern lediglich eine subjektive Beschreibung des Pferdes dar. Es wird keine Garantie für eine entsprechende Beschaffenheit übernommen und Angaben zu dem jeweiligen Pferd sind auch nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung im Hinblick auf den künftigen Kaufvertrag. Insbesondere sind die bildliche Darstellung, abgegebene Kommentare über die Begabung, das Erscheinungsbild und Leistungsvermögen des Pferdes, Informationen zur Abstammung keine Willenserklärungen und werden deshalb kein Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung und keine geschuldete Beschaffenheit. Die Pferde sind alle benutzt und insbesondere im Hinblick auf ihre Teilnahme an der Auktion trainiert worden und werden deshalb als gebrauchte Tiere angeboten.

Es wird keine Garantie für die Zuchttauglichkeit der eingestellten Pferde übernommen. Die Befruchtungs- oder Zuchtfähigkeit sind keine vereinbarte Beschaffenheit.

2. Die angebotenen Pferde sind vor ihrer Anlieferung zur Vorbereitung

auf die Veranstaltung klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen

Vordergliedmaßen:  Huf 90° Zentrierung auf das Strahlbein, Zehe 90° Zentrierung auf das Fesselgelenk, Huf 0° nach Oxspring

Hintergliedmaßen Zehe 90°, Sprunggelenk 0°, Sprunggelenk ca. 45°, Sprunggelenk ca. 135°, Knie ca. 90°, Knie 180° .

Über die Untersuchungen sind tierärztliche Protokolle erstellt worden, die von registrierten Teilnehmern eingesehen werden müssen (bei Christian Köhler info@tierklinik-wusterhausen.de; 0049 174 / 3105635). Dem Teilnehmer wird empfohlen, sich das tierärztliche Untersuchungsprotokoll auf seine eigenen Kosten von einem Tierarzt seiner Wahl interpretieren zu lassen, um sich unter Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen über den körperlichen Zustand des Pferdes unterrichten zu lassen. Der Veranstalter lässt die tierärztlichen Befundberichte aktualisieren, falls sich im Training der Pferde neue tiermedizinische Erkenntnisse ergeben. Der Teilnehmer muss deshalb den Befundstatus nochmals einsehen, bevor er ein Gebot abgibt.

Die in den Untersuchungsprotokollen verzeichneten Befundungen und Beschreibungen des angebotenen Pferdes werden nicht zum Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung und sind keine geschuldete Beschaffenheit. Es handelt sich um Wissenserklärungen der selbstständig tätigen Tierärzte.


 

IV.  Online-Teilnehmer

1. Die jeweilige Online-Teilnahme beginnt mit einem von der MPM auf der Plattform in das Internet gestellten Angebot. Dieses ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung der MPM. Dieses Angebot kann nicht durch ein einfaches "Ja" angenommen werden, sondern es beinhaltet zugleich eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes der Teilnehmer. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, das wirksam nach den Bedingungen dieser AGB abgegeben wird.

Der Bieter wird über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist.

3. Onlinegebote können ausschließlich über die auf der Internetseite des Veranstalters installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB einverstanden ist sowie den Hinweis zu dem Untersuchungsprotokoll zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Es kann kein Gebot abgegeben werden, solange der Bieter nicht erklärt hat, dass er diese Auktionsbedingungen kennt und anerkennt.

Alle angebotenen Pferde sind bei der MPM zwischen dem 10.-13.01.2024 in Neustadt (Dosse) aufgestallt. Auch die Online-Teilnehmer müssen vor Abgabe eines Gebots eine Besichtigung oder Erprobung persönlich oder durch einen Vertreter vornehmen.

Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines darüber liegenden Gebotes. Bis dahin ist der Teilnehmer an sein Gebot gebunden. Eingehende Gebote werden nach dem zeitlichen Eingang erfasst und berücksichtigt. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Teilnehmer unter "Gebot" nach Maßgabe dieser AGB abgegeben wurden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung des Gebotes erfolgt auf Risiko des Bieters. Der Veranstalter vertritt keine technischen Verzögerungen, auch nicht bei Überlastung der Übertragungswege.

Wenn am Ende der Auktionszeit zwei oder mehrere identische Höchstgebote vorliegen, erfolgt der Zuschlag für das zuerst eingetroffene Höchstgebot.

4. Vor Abgabe eines Gebotes wird der Inhalt des Gebotes auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Online-Teilnehmer kann dort sein Gebot über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „ LOS“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird bei Angabe eines höheren Gebots von diesem abgelöst. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das von ihm abgegebene Gebot gebunden.Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters zustande.

5. Hat ein Online-Teilnehmer am Ende der Versteigerung das höchste Gebot wirksam abgegeben, wird er hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit (Zuschlag) genannt. Die Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.

6. Die MPM ist nach seinem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Online-Auktionen einzelner Objekte oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sperren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von seinen Online-Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur wirksam ausgeübt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für die MPM das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.

7. Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist die MPM ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. Insoweit bleibt der Widerruf der jeweiligen in das Internet gestellten Offerte gem. 2.(4)(a) ausdrücklich vorbehalten. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf des Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Online-Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der MPM bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Dies gilt ebenso wenig für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

8. Ein Vertrag kommt zwischen dem Verkäufer des Pferdes und dem meistbietenden Teilnehmer durch Ablauf der Auktionszeit zustande, genannt „Zuschlag“.

9. Der Veranstalter behält sich vor, die Auktion wiederaufzunehmen, wenn sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirksam herausstellt. Dieses Gebot erhält dann keinen Zuschlag.

 


 

V.  Abrechnung

1. Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der jeweils für den Verkäufer geltenden Umsatzsteuer. Diese wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

2. Der Höchstbietende, der den Zuschlag erhalten hat, muss als Käufer an den Veranstalter eine Vergütung in Höhe von 6 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 19 % zahlen. Daneben trägt der Käufer die Kosten der Versicherung des Pferdes in Höhe von 1 % des Kaufpreises zzgl. gesetzl. Versicherungssteuer. Der Käufer beauftragt bei Zuschlag den Veranstalter, diese Versicherung in seinem Namen und auf seine Rechnung für den Kaufgegenstand abzuschließen.

3. Die Zuschlagspreise sind Netto-Preise.

Der Käufer schuldet als Kaufpreis das zugeschlagene Gebot zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Zuschlagpreis erhoben und kann je nach Veranlagung des Verkäufers variieren. Im Online Pferdeverzeichnis ist bei jedem Pferd der jeweilige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen.

Der Veranstalter haftet nicht für die korrekten Angaben des Umsatzsteuersatzes der Verkäufer. Sollte sich im Nachhinein eine Änderung herausstellen, muss die Differenz vom Käufer gezahlt werden bzw. wird ihm erstattet.

Im Einzelnen erteilt der Veranstalter dem Teilnehmer, der einen Zuschlag erhalten hat, folgende Abrechnung:

Zuschlagpreis plus Mehrwertsteuersatz des Verkäufers

= Zwischensumme 1

+ Veranstaltervergütung i.H.v. 6 % des Zuschlagspreises

plus 19 % Umsatzsteuer auf diese (gemäß §§ 12,2 UStG)

= Zwischensumme 2

Zwischensumme 1 und 2 = Bruttopreis

+1 % Versicherung plus 19 % Versicherungssteuer

= Abrechnungsbetrag.

 

4. Die Kaufabwicklung und Abrechnung erfolgt durch die MPM. Der Abrechnungspreis ist sofort und ohne Abzug bei Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses zur Zahlung an die MPM fällig. Der Verkäufer hat seinen Zahlungsanspruch zum Zweck der Beitreibung an die MPM abgetreten und dieser hat die Abtretung angenommen.

Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Käufer die Rechnung mit Angabe des Abrechnungsbetrages und der Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto ist unzulässig.

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der MPM anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages durch den Käufer verbleibt das Pferd im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB). Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung des Pferdes ohne Zustimmung der MPM nicht gestattet.

7. Vom ausländischen Käufer wird die anfallende Gebühr für die Leistungen des Amtstierarztes zusätzlich erhoben.

8. Zahlt der Käufer den Abrechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Werktagen (einschließlich Samstag) nach Auktionsende, ist der Verkäufer berechtigt den Rücktritt zu erklären. Der Verkäufer ist dann auch berechtigt, das Pferd an einen Dritten zu veräußern. Schadensersatzansprüche behalten sich Veranstalter und Verkäufer in diesem Fall – etwa bei einem Mindererlös – vor.

 

VI.  Versicherung

Die MPM hat alle bei der Auktion angebotenen Pferde lebensversichert. Der jeweilige Vertrag geht auf den Käufer als Rechtsnachfolger mit Zuschlag über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung. Der Versicherungsschutz endet 8 Wochen nach der Auktion und kann vom Käufer auf eigene Rechnung verlängert werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen der Vereinigten Tierversicherung a.G., die auf der Auktionsseite im Internet / im Veranstaltungskatalog eingesehen werden können.

 

VII.  Gefahrenübergang / Abnahme / Eigentumsübergang

Die Gefahr geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Das Eigentum geht nach vollständiger Bezahlung des Rechnungspreises auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, das Pferd sofort nach Zahlung des Kaufpreises vom Verkäufer abzuholen. Sollte dies nicht innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Versteigerung geschehen sein, schuldet der Käufer für die Beherbergung, Fütterung, Pflege und Bewegung kalendertäglich ab dem Versteigerungstag 22,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.

 

VIII.  Haftung

1. Der Verkauf der Pferde erfolgt unter Ausschluss jeder Sachmangelhaftung. Das gilt nicht, soweit Garantien gegeben oder Beschaffenheiten vertraglich vereinbart sind.

2. Der gem. Ziff. VIII 1. vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Ansonsten hat der Verkäufer vorrangig die Rechte und Pflichten zur Nacherfüllung. Das Nachbesserungsrecht des Verkäufers wird insoweit beschränkt, als nach einem für beide Seiten verbindlichen Gutachten eines Tierarztes der Tierärztlichen Hochschule Hannover die Heilung einer Erkrankung nicht binnen sechsmonatiger Behandlungsdauer zu erwarten ist. Die Kosten der Anrufung der TiHo trägt der Verkäufer, wenn die Heilung nicht binnen 6 Monaten zu erwarten ist und im gegenteiligen Fall der Käufer. Sollte die Nachbesserung unmöglich, unzumutbar oder fehlgeschlagen sein, hat der Verkäufer das Recht zur Nachlieferung, weil die angebotenen Tiere als ersetzbar gelten.

4. Besteht Unsicherheit darüber, ob ein käuferseits gerügter tiermedizinischer Befund überhaupt vorliegt, entscheidet das Gutachten eines Tierarztes der Pferdeklink der TiHo verbindlich für beide Parteien.

5. Sollte der Käufer wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet der Verkäufer den Ersatz der notwendigen Verwendungen auf den Kaufgegenstand etwa für Fütterungs- und Unterstell-, Schmiede- und in konkreten Notfällen Tierarztkosten. Kosten der Miete eines Pensionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Für alle übrigen Kosten haftet der Verkäufer nicht. Von diesem Ausschluss ist die Haftung des Verkäufers für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Unbenommen bleibt das Recht des Verkäufers auf Herausgabe von Nutzungen oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes zu verlangen.

Tatsächliche Kosten eines Rücktransports erstattet der Verkäufer nur innerhalb Deutschlands. Insofern sind Kosten bis zur Höhe von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer zu erstatten. Bei Rücktransport aus dem Ausland zahlt der Verkäufer die Kosten ab Grenzübertritt.

6. Jegliche Ansprüche aus Mängeln verjähren binnen sechs Monaten nach Gefahrübergang.

Die Anzeige etwaiger Mängel und/oder die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln hat gegenüber der MPM zu erfolgen, die als Vertreter des Verkäufers die Mangelanzeige oder die Anspruchsgeltendmachung entgegennimmt und sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt.

7. Eine Haftung des Veranstalters aus dem vermittelten Kaufvertrag ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MPM oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der MPM beruhen.

8. Die MPM und die Verkäufer übernehmen keine Garantien. Dies gilt insbesondere für bestimmte Beschaffenheiten oder Verwendungszwecke. Es ist bekannt, dass die weitere Entwicklung und die zukünftigen Leistungen der Pferde nicht absehbar und von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig sind. Eventuelle mündliche Angaben der Verkäufer und der MPM über die Zuordnung der Pferde hinsichtlich bestimmter Eignungen im Pferdesport oder in der Pferdezucht stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sondern sind Wissenserklärungen, die auf den subjektiv geprägten Eindrücken der Verkäufer und des Veranstalters beruhen.

10. Die Vorschriften des Fernabsatzrechts finden keine Anwendung. Deshalb sind die Kaufvertragsabschlüsse unwiderruflich.

 

IX.  Deutsches Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Leistungsort für alle wechselseitigen Pflichten aus dem Kaufvertrag ist Neustadt (Dosse).

Sofern der Käufer ein Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen ist, ist Neustadt (Dosse), der Geschäftssitz der MPM zugleich der Gerichtsstand.

Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

X.  Schlussbestimmungen

1. Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.

2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen während laufender Auktionen werden die Bieter durch den Auktionator gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.

 

 

Stand: 24.11.2023

57 Cornet Obolensky (Windows v.h.Costersv.) / Cascadello I
v. Cornet Obolensky (Windows v.h.Costersv.) / Cascadello I
50 Cahil / Con Air
v. Cahil / Con Air
45 Valverde / Quaterback
v. Valverde / Quaterback
31 Bon Voyage / San Amour I
v. Bon Voyage / San Amour I
58 Dinken / Stanfour
v. Dinken / Stanfour
59 Eldorado van de Zeshoek / Montender
v. Eldorado van de Zeshoek / Montender
38 Fynch Hatton / Fürstenball
v. Fynch Hatton / Fürstenball
43 Quaterback / Dante Weltino
v. Quaterback / Dante Weltino
63 Kannatol / Clearway
v. Kannatol / Clearway
34 Dynamic Dream / De Niro
v. Dynamic Dream / De Niro
25 Reitland's Diamonds Gold / Cosmopolitan D NRW
v. Reitland's Diamonds Gold / Cosmopolitan D NRW
56 Charaktervoll / Cassini II
v. Charaktervoll / Cassini II
37 For Donnerhall / Foundation
v. For Donnerhall / Foundation
41 Meridian / Fidertanz
v. Meridian / Fidertanz
48 Bentley van de Heffinck / Livello
v. Bentley van de Heffinck / Livello
64 Karajan / Con Sherry
v. Karajan / Con Sherry
69 Verdi / Quicksilber
v. Verdi / Quicksilber
24 Hickstead White / Stalypso
v. Hickstead White / Stalypso
62 Hickstead White / Alcatraz
v. Hickstead White / Alcatraz
36 Fantastic / Cassilano
v. Fantastic / Cassilano
66 Mumbai van de Moerhoeve / Classe
v. Mumbai van de Moerhoeve / Classe