Um zur Ansicht für die Hybrid-Auktion zu kommen, klicken Sie bitte hier: ANSICHT DER HYBRID-AUKTION JETZT ÖFFNEN!

3
Bonds in Black v. BONDS / DANTE WELTINO
ALTER 14.05.2022 (2-jährig)
FARBE Schwarzbraun
LEBENSNUMMER DE 433330698422
GESCHLECHT Hengstfohlen
ZUCHTGEBIET DSP
MWST 9.5%
Bonds
Dante Weltino
Aletto

Veranstalter

Veranstalter ist die Süddeutsche Pferdezuchtverbände Vermarktungs GmbH. Sie verkauft die im Auktionskatalog aufgeführten Fohlen im Namen des Eigentümers/Beschickers als dessen Vertreter.

Bieten

Das Anbieten der Fohlen erfolgt in Euro, das Mindest¬gebot beträgt 4000 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Mehrgebote werden nur ab 50 Euro angenommen. Bei Zweifeln an der Gültigkeit des Zuschlages kann die Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt werden. Die Anmeldung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Zuschlages hat sofort zu erfolgen, spätestens bis zum Verkauf des letzten Fohlens der Auktion. Über die Wirksamkeit des Zuschlages entscheiden ein Beauftragter des Veranstalters, der Auktionsleiter und der Auktionator.

Abrechnung

Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Zuschlagspreis plus Umsatzsteuer

+ 6 % Vermittlungsgebühr plus gesetzlicher MWST

+ 1,75 % Versicherungsprämie plus Versicherungssteuer (19%)

Die Umsatzsteuer beträgt je nach Verkäufer: bei pauschalierenden Landwirten 10,7 %, bei gewerblichen Pferdezüchtern 19 %, bei Privatpersonen 0 %. Sie ist bei den Fohlen jeweils angegeben. Für Käufer von mehr als einem Fohlen reduziert sich die Vermittlungsgebühr auf 3 % für alle gekauften Fohlen. Der Abrechnungsbetrag kann in bar, durch Scheck oder auf Rechnung an die SPV GmbH bezahlt werden.

Versicherung

Für jedes Fohlen besteht eine Versicherung in Höhe des Zuschlagspreises (max. 25.000 Euro), maximal jedoch in Höhe des Kaufpreises für den Fall von Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit incl. unfallbedingter Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen. Die Auszahlung erfolgt zu 80 % abzüglich eines eventuellen Verwertungserlöses an den Käufer. Der Versicherungsschutz wird gewährt ab Zuschlag und endet mit der Abnahme durch den Käufer (nach Ausladen des Fohlens am Käuferstall), spätestens zum Ende des laufenden Jahres.

Abnahme und Gefahrenübergang

Die Abnahme des Fohlens hat spätestens mit Vollendung des sechsten Lebensmonates am Wohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. Die Gefahr geht mit Ablauf von sechs Monaten nach dem Geburtstag des Fohlens auf den Käufer über.

Eine frühere Abnahme ist zulässig, setzt aber das Einvernehmen mit dem Aussteller voraus. Bis zur Fällig¬keit der Abnahmepflicht trägt der Aussteller das Risiko und die Kosten für die Unterhaltung einschließlich der Aufwendungen für Tierarzt und Hufpflege. Mit Ablauf des sechsten Lebensmonates treten die Folgen des Abnahmeverzuges ein, so dass der Käufer die Kosten für die Unterhaltung und sonstigen Aufwendungen zu tragen hat. Bei einem Zuschlag von 8500 Euro oder höher hat der Verkäufer das Fohlen national an den neuen Besitzer bzw. dessen Aufzuchtstätte auszuliefern.

Lehnt der Käufer die Abnahme des Fohlens wegen von ihm geltend gemachter Mängelansprüche ab, ist bezüglich der veterinärmedizinischen Bewertung die Beurteilung durch den Leiter der Klinik für Pferde der Universität Leipzig oder einen von ihm beauftragten Vertreter für Käufer und Verkäufer verbindlich.

Die Kosten für die Inanspruchnahme der Tierklinik trägt der Käufer, soweit sich seine Mängelrüge als unbegründet erweist, andernfalls der Verkäufer.

Die Aushändigung der Fohlen durch den Aussteller an den Käufer vor Zahlung des Zuschlagspreises erfolgt auf Risiko des Ausstellers.

Gewährleistung / Haftung

  1. Eine Haftung des Veranstalters für eventuelle Sachmängelansprüche und Schadensersatzansprüche wird ausgeschlossen.
  2. Als Beschaffenheit werden die Merkmale vereinbart, die sich aus dem Auktionskatalog ergeben in Bezug auf Alter, Geschlecht, Farbe und Abstam¬mung. Die Texte zu den Fohlenvätern und --müttern sind sorgfältig recherchiert worden. Der Veranstater trägt keine Haftung für die Korrektheit der Angaben. Zum Auktionszeitpunkt bereits bekannte Mängel werden durch den Auktionator bekannt gegeben und sind dann Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung. Eine Reklamation ist schrift¬lich an den Verkäufer sowie zur Kenntnis an die Süddeutsche Pferdezuchtverbände Vermarktungs GmbH zu richten.
  3. Sofern der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§434ff. BGB mit der Maßgabe, dass der Ausschluss der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung als vereinbart gilt. Mängelansprüche sind spätestens binnen eines Jahres ab Zuschlag geltend zu machen, andernfalls tritt Rechtsverlust ein.
  4. Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf gemäß Ziffer 3. ist eine Haftung des Verkäufers auf die Beschaffenheitsvereinbarung beschränkt, wie sie in Ziffer 1. wiedergegeben ist. Darüber hinaus wird jegliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zuschlag.
  5. Mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer werden begrenzt auf Transportkosten vom Käuferstall zum Stall des Ausstellers.
  6. Von allen unter dem Abschnitt „Gewährleistung/ Haftung“ enthaltenen Haftungsbeschränkungen einschließlich der Verjährungsregelungen werden Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen, ebenso die Haftung des Verkäufers/Veranstalters für sonstige Schäden, soweit die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen geruhen.

Widerrufsrecht

Für die Fohlen, bei denen der Verkäufer als Unternehmer einzustufen ist, d.h. die Fohlen, die mit einem Umsatzsteuersatz von 10,7 oder 16% gekennzeichnet sind, gilt im Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf ausschließlich unter Anwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, ein Widerrufsrecht binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fohlen in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat der Eigentümer/Beschicker alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, unverzüglich und spätestens 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Der Käufer hat das Fohlen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer den Veranstalter über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an den Veranstalter zurückzusenden oder zu übergeben.

Der Widerruf ist zu erklären gegenüber der Süddeutsche Pferdezuchtverbände Vermarktungs GmbH, Gewerbepark Wiedersbach 10-12, 91578 Leutershausen.

E-Mail: info@deutsches-sportpferd.de

Tel.: +49 (0) 9823 / 9242588

Fax: +49 (0) 9823 / 9242589

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame Regelung, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.

Vorrang der deutschen Fassung

Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fas­sung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.

Süddeutsche Pferdezuchtverbände Vermarktungs GmbH, Stand: Juli 2020

9 King Kjento
v. Kjento / Grey Flanell
15 Van de Hit
v. Va Bene / De Niro
5 Dynamic Special II GE
v. Dynamic Dream / Grey Flanell
16 Valeria
v. Va Bene / Sir Donnerhall I
4 Dance with me
v. Dancier Gold / For Romance I
7 Great Boy
v. Glamourdale / Brisbane
13 Total Success
v. Total Hope / Zalando
14 Violine
v. Va Bene / Ampere (NLD)
3 Bonds in Black
v. Bonds / Dante Weltino
1 Bella Vivalda
v. Bon Vivaldi NRW / Fahrenheit
12 Sansibar
v. Santos / Sir Donnerhall I
10 Lady Vegas
v. Las Vegas (NLD) / Sandro Hit
2 Be my friend
v. Bonds / Scuderia
6 Elvis Presley
v. Ellis / Fiderbach
8 Justine
v. Jovian / De Niro
11 Quintiliano
v. Quaterback / Secret